Nach der Entscheidung der Freien Hansestadt Bremen, diverse öffentliche Einrichtungen inklusive der Schulen und KiTas zu schließen, hat sich auch der Bremer Fußball-Verband mit den Auswirkungen des Coronavirus‘ beschäftigt und hierzu einige Maßnahmen ergriffen, über die wir in diesem Text informieren.
Spielbetrieb
Der Bremer Fußball-Verband hat am Donnerstag, 12.03.2020 entschieden, den Spielbetrieb im gesamten Verbandsgebiet bis zum 30.03.2020 auszusetzen. Dies betrifft Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie (Hallen-) Turniere. Über die Neuansetzung entscheiden die Ausschüsse des BFV in Kürze. Dabei kann dort, wo es möglich ist, die Saison bis zu den Sommerferien verlängert werden als auch Wochenspieltage angesetzt werden. Eine finale Entscheidung kann hierzu heute noch nicht getroffen werden. In Bremerhaven sind zudem vom Montag, 16.03.2020 bis einschl. 14.04.2020 sämtliche städtischen Sporthallen für den Vereinssport gesperrt.
Die oberste Priorität ist es nun, die Infektionsrate zu senken. Auch der Fußball als Mannschafts- und Kontaktsportart trägt hierfür eine gesellschaftliche Verantwortung. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, angesichts der aktuellen Lage ist sie aber ohne Alternative. Im Laufe des der Woche erreichten uns bereits Meldungen, dass erste Mannschaften wegen aktueller Corona-Verdachtsfälle und der damit einhergehenden Quarantäne nicht werden antreten können. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen gerade in einem städtischen Ballungsraum in den kommenden Tagen weiter steigen werden.
Alle Vereine sind weiterhin aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spieler*innen in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler*innen – unabhängig von Symptomen – auch in einem ggf. aufrecht erhaltenen Trainingsbetrieb nicht einzusetzen. Darüber hinaus appellieren wir ausdrücklich, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und den zehn wichtigsten Hygiene-Tipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Folge zu leisten, das heißt insbesondere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu ergreifen.